Die Gesellschaft handelt und wirkt durch ihre Organe.
Organe der Gesellschaft sind
a) die Geschäftsführung
b) die Gesellschafterversammlung
c) der Beirat.
a) Geschäftsführung (§§ 10 und 11 Organisations- und
Gesellschaftsvertrag)
Aufgaben
Die Geschäftsführer führen die laufenden Geschäfte der
Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des
Organisations-
und Gesellschaftsvertrages und der Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung und des Beirates. Sie vertreten
die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Die Geschäftsführung liegt derzeit in den Händen von
Landrat Clemens Körner Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063
Ludwigshafen
Telefon 0621/5909301
Fax 0621/5909400
Sparkassendirektor Clemens G. Schnell Sparkasse Vorderpfalz
Telefon 0621/5988112
Fax 0621/5988119
Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Unterstützung der Geschäftsführung ist ein
Handlungsbevollmächtigter bestellt. Derzeit wird diese
Aufgabe wahrgenommen von
Aufgaben
In der Gesellschafterversammlung werden die
Grundentscheidungen der WFG gefällt.
Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere
der Wirtschaftsplan,
die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Verwendung des Ergebnisses,
die Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik,
die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers
nach § 10 Abs. 1,
der nicht vom Rhein-Pfalz-Kreis bestimmt wird,
die Entlastung der Geschäftsführer,
der Abschluss und die Änderung von
Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs.1
des Aktiengesetzes,
der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und
Beteiligungen,
die Wahl eines Abschlussprüfers, soweit dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gesellschafter der WFG
Rhein-Pfalz-Kreis
Gemeinde Altrip
Gemeinde Beindersheim
Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Gemeinde Böhl-Iggelheim
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Verbandsgemeinde Dudenhofen
Gemeinde Heßheim
Gemeinde Heuchelheim
Gemeinde Lambsheim
Gemeinde Limburgerhof
Gemeinde Maxdorf
Gemeinde Mutterstadt
Gemeinde Otterstadt
Gemeinde Römerberg
Stadt Schifferstadt
Verbandsgemeinde Waldsee
Sparkasse Vorderpfalz
c)
Beirat der WFG (§ 18 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)
Aufgaben
Der Beirat nimmt die folgenden Aufgaben und Befugnisse wahr:
Beratung und Überwachung der Geschäftsführung,
Entscheidung über die zustimmungspflichtigen
Geschäfte,
Festlegung der Geschäftspolitik nach den Vorgaben
der Gesellschafterversammlung.
Derzeitige Beiratsmitglieder:
Kreisbeigeordnete / Kreisbeigeordneter als Allgemeine/r
Vertreter/in des Landrats oder Vertreter/in in der
Reihenfolge
Herr Bürgermeister Otto Reiland, Verbandsgemeindeverwaltung
Waldsee
Herr Friedrich Reyher, Akazienweg 6, 67122 Altrip
Herr Alfons Wiebelskircher, Rudolf-Diesel-Str. 10, 67133
Maxdorf
Herr Bürgermeister Michael Müller, Gemeindeverwaltung
Bobenheim-Roxheim
Herr Elias Weinacht, Schulstraße 23, 67112 Mutterstadt
Herr Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, Gemeindeverwaltung
Mutterstadt
Herr Bürgermeister Manfred Scharfenberger,
Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen
Herr Direktor Thomas Traue, Sparkasse Vorderpfalz, Ludwigstraße
52, 67059 Ludwigshafen Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus.
Den Organisations- und Gesellschaftsvertrag in voller Länge
finden Sie
hier